Jeder Arbeitgeber muss einen oder mehrere Kündigungsgründe angeben, wenn er einen Mitarbeiter länger als 6 Monate beschäftigt hat, was unabhängig von einer eventuellen gilt, und das Unternehmen zusätzlich mehr als 5 Arbeitnehmer bzw. mehr als 10 Arbeitnehmer bei einem Beschäftigungsverhältnis ab dem 31.12.03 hat. Ist...